01Drei Gruppen, drei Fristenlagen
Leitungsträger, Grundstückseigentümer und Behörden arbeiten in verschiedenen Takten und erwarten verschiedene Unterlagen.
- Kataster- und Bestandsdaten mit Stand
- Leitungsauskünfte und ihre Gültigkeit
- Korrespondenz mit Betroffenen und Trägern
- Fristen aus Beteiligung und Genehmigung
02Leitungsauskünfte laufen ab
Eine Leitungsauskunft hat eine Gültigkeit, und in langen Verfahren läuft sie ab, bevor gebaut wird. Ein System, das Gültigkeiten mitführt, meldet das rechtzeitig. Ob neu angefragt wird, entscheidet die Projektleitung.
03Wer was gesagt hat
Bei Rückfragen im Beteiligungsverfahren ist die entscheidende Auskunft, wer wann was gefordert hat und was daraufhin geändert wurde. Diese Kette steht in Mails und Vermerken und lässt sich zusammenstellen, mit Fundstelle.
04Bestand mit Herkunft
Katasterdaten, eigene Aufmaße und Fremdunterlagen haben verschiedene Genauigkeiten und verschiedene Stände. Werden Herkunft und Datum mitgeführt, ist erkennbar, worauf eine Planung beruht.
05Straße und Kanal in einem System, Bestandsdaten aus mehreren
VESTRA deckt Straßenentwurf und Kanalplanung in einem Programm ab, und im kommunalen Tiefbau liegen beide selten getrennt. Die Bestandsdaten dafür kommen aus verschiedenen Häusern: Kanalkataster der Kommune, Leitungsauskünfte der Träger, eigene Aufmaße. Wer je Datensatz Herkunft, Stand und Genauigkeit mitführt, weiß später, worauf eine Haltung oder ein Schacht in der Planung beruhte, und was davon inzwischen überholt sein kann.