Was sich geändert hat
Der EFRE-Digitalisierungszuschuss war jahrelang die verlässliche Antwort auf die Frage nach Fördermitteln für Digitalisierungsvorhaben in Sachsen. Seit dem 17. Juli 2026 gilt das nur noch eingeschränkt.
Wegen hoher Inanspruchnahme hat die Sächsische Aufbaubank die Antragstellung in der sogenannten Übergangsregion eingestellt. Dazu gehören zehn Landkreise und zwei kreisfreie Städte, darunter Dresden, Chemnitz, Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau.
Nicht betroffen sind die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Landkreis Nordsachsen. Dort ist die Antragstellung weiterhin möglich, weil diese drei als stärker entwickelte Region eingeordnet sind und aus einem anderen Topf bedient werden.
Das ist eine Zäsur, über die in Planungsbüros erstaunlich wenig gesprochen wird. Wer in Dresden oder Chemnitz sitzt und seit dem Frühjahr ein Vorhaben plant, kalkuliert unter Umständen noch immer mit einer Förderung, die es für ihn nicht mehr gibt.
Der Fehler, den fast alle machen, wir eingeschlossen
Damit zum zweiten Punkt, und der ist unangenehmer, weil er auch auf unserer eigenen Seite stand.
Überall liest man die Formel: fünfzig Prozent, bis sechzigtausend Euro Zuschuss. Der erste Teil stimmt für einen Teil der Betriebe. Der zweite Teil ist falsch.
Die Förderrichtlinie setzt einen Höchstbetrag auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, nicht auf die Zuwendung. Der Zuschuss ist der Prozentsatz davon. Wer den Höchstbetrag als Auszahlungssumme liest, erwartet ungefähr das Doppelte dessen, was tatsächlich ankommt.
Wir haben diese Formel selbst über Monate auf unserer Seite und in Gesprächen verwendet. Sie ist korrigiert, und dieser Beitrag ist der Grund, warum wir es öffentlich schreiben statt still zu ändern. Wer mit einer falschen Zahl rechnet, plant sein Vorhaben falsch, und das fällt spätestens im Verwendungsnachweis auf.
Was wirklich gilt
Die Richtlinie unterscheidet nach Vorhabenstyp und nach Betriebsgröße.
Heranführungsvorhaben, nur für Kleinstunternehmen. Bis zu sechzig Prozent, mit einem Höchstbetrag von zehntausend Euro zuwendungsfähigen Ausgaben. Gedacht für den ersten Schritt in die Digitalisierung.
Transformationsvorhaben, Kleinst- und kleine Unternehmen. Bis zu fünfzig Prozent, Höchstbetrag sechzigtausend Euro zuwendungsfähige Ausgaben.
Transformationsvorhaben, mittlere Unternehmen. Bis zu fünfunddreißig Prozent, Höchstbetrag hunderttausend Euro zuwendungsfähige Ausgaben.
Dazu zwei Dinge, die oft untergehen:
- Untergrenze. Unterhalb von fünftausend Euro zuwendungsfähigen Ausgaben wird nicht gefördert.
- Tarifbonus. Wer während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleich vergütet, bekommt zehn Prozentpunkte zusätzlich.
Der Tarifbonus ist der am meisten übersehene Punkt der ganzen Richtlinie. Für einen tarifgebundenen Betrieb verschiebt er die Quote spürbar, und er kostet nichts außer einem Nachweis, den die Personalabteilung ohnehin führen kann.
Was das praktisch bedeutet
Für Betriebe im Raum Leipzig ändert sich wenig, außer dass jetzt Eile geboten ist. Ein Topf, der in der einen Region wegen hoher Nachfrage geschlossen wurde, steht in der anderen nicht unbegrenzt offen.
Für Betriebe in der Übergangsregion stellt sich die Frage anders. Drei Wege bleiben:
- Warten und beobachten. Die Förderperiode läuft bis 2027. Ob neue Mittel bereitgestellt werden, entscheidet der Freistaat. Das ist eine Wette, keine Planung.
- Andere Programme prüfen. Die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit greift bei der Qualifizierung Ihrer Leute und ist von diesem Stopp nicht betroffen. Sie deckt etwas anderes ab als die Entwicklung, lässt sich aber damit verbinden.
- Ohne Förderung rechnen. Unbequem, aber ehrlich: Ein Vorhaben, das sich nur mit Zuschuss trägt, trägt sich meistens nicht. Die Förderung soll den Start erleichtern, nicht die Wirtschaftlichkeit herstellen.
Wir raten in dieser Lage zu einer schlichten Reihenfolge. Erst rechnen, ob das Vorhaben ohne Förderung Sinn ergibt. Dann prüfen, ob eine Förderung greift. Nicht umgekehrt.
Was wir daraus gelernt haben
Zwei Dinge, und beide betreffen unsere eigene Arbeitsweise.
Erstens prüfen wir den Förderstand jetzt vor jedem Erstgespräch neu, statt uns auf eine Auskunft zu verlassen, die vor Monaten richtig war. Förderprogramme ändern sich leise. Ein Antragsstopp bekommt keine Pressemitteilung.
Zweitens nennen wir Quoten nur noch mit dem Bezug dazu. Also nicht fünfzig Prozent, sondern bis zu fünfzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, und was zuwendungsfähig ist, klären wir vor dem Antrag. Diese Genauigkeit klingt umständlich und verhindert genau das Gespräch, das niemand führen will.
Stand: September 2026. Der Beitrag beruht auf der Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 und den Angaben der Sächsischen Aufbaubank. Fördervorschriften ändern sich, prüfen Sie den Stand vor der Antragstellung oder lassen Sie ihn prüfen.
