MID-Digitalisierung
Land Nordrhein-Westfalen, umgesetzt über die NRW.BANK
- Für wen
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Was gefördert wird
- Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial, gestützt auf Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR.
- Konditionen
- Zuschuss einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 15.000 Euro. Bagatellgrenze 4.000 Euro. Innerhalb von zwei Jahren kann ein Unternehmen das Teilprogramm nur einmal in Anspruch nehmen. Die Richtlinie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029.
- Der Haken
- Die innerbetriebliche Digitalisierung ist hier nicht mehr vorgesehen. Gefördert wird ein Produkt für den Markt, nicht die Verbesserung der eigenen Abläufe. Dazu kommt ein monatliches Losverfahren: Sie geben eine Interessenbekundung ab, und erst wenn Ihre Nummer gezogen wird, haben Sie 28 Tage Zeit für den Antrag.
