Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen, Modul Beratung
Land Schleswig-Holstein im Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027, bewilligt durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein
- Für wen
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Was gefördert wird
- Externe Beratung, die bestehende Abläufe auf Digitalisierungspotenziale analysiert und in einem schriftlichen Beratungsbericht konkrete Lösungen und Handlungsempfehlungen erarbeitet, für IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle, Prozesse oder Produkte.
- Konditionen
- Die Zuwendung beträgt höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen höchstens 20.000 Euro. Die kalkulierten Beraterkosten müssen mindestens 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Die Maßnahme soll binnen acht Monaten nach Antragstellung beendet sein.
- Der Haken
- Das beauftragte Beratungsunternehmen muss für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein. Wer diesen Punkt übersieht, hat einen formal untauglichen Antrag. Je Modul gibt es den Zuschuss während der Laufzeit der Richtlinie nur einmal.
