Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz
Technologie-Beratungs-Institut im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
- Für wen
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern, gerechnet in Jahresarbeitseinheiten, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
- Was gefördert wird
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Der Förderzweck muss überwiegend den Einsatz von KI im Sinne selbstlernender Systeme enthalten und eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Prozessen bringen.
- Konditionen
- Der Zuwendungssatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro je Vorhaben. Bagatellgrenze 15.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbeitern, 20.000 Euro bei mehr als 50 Mitarbeitern. Das Land nennt für die Antragstellung einen Zeitraum vom 30. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
- Der Haken
- Die 50.000 Euro begrenzen die Zuwendung, also den Zuschuss, nicht die Ausgaben. Zwei weitere Punkte werden gern übersehen: Innerhalb von drei Jahren wird höchstens ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gefördert, und das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.
