Förderung · Bundesland

KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: eine eigene Richtlinie für KI

◆Kurz gesagt

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Einführung von Künstlicher Intelligenz mit einer eigenen Richtlinie. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Zuwendung beträgt höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Bewilligungsstelle ist das Technologie-Beratungs-Institut. Unterhalb von 15.000 Euro Investition greift eine Bagatellgrenze, bei mehr als 50 Beschäftigten liegt sie bei 20.000 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern hat etwas, das die meisten Länder nicht haben: eine Richtlinie, die ausdrücklich die Anwendung von Künstlicher Intelligenz fördert, nicht Digitalisierung im Allgemeinen. Das ist gut für Vorhaben, die tatsächlich mit selbstlernenden Systemen arbeiten, und unbequem für alles, was nur so heißt.

Für Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros

Das Programm adressiert Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz und Betrieb im Land. Für Planungsbüros bleibt die Einordnung der freien Berufe zu klären. Praktisch relevant ist hier außerdem, dass Hauptsitz und tatsächlicher Betrieb zusammenfallen müssen, was bei Büros mit Außenstellen in anderen Ländern eine echte Hürde sein kann.

Stand: September 2026

◆Was sich zuletzt geändert hat

  • 30. Juni 2026

    Das Land nennt für die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz einen Antragszeitraum vom 30. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind elektronisch über das Serviceportal des Landes zu stellen, und zwar vor Beginn des Vorhabens.

Eine Glaskarte Deutschlands, aus der genau ein Bundesland angehoben und mit Kupfer umrissen ist
Jedes Land fördert anders, und die Bedingungen ändern sich häufiger, als Ihnen lieb ist. Hier steht der Stand für genau Ihres.

◆Die programme

Was es gibt, und in welchem Zustand

Läuft

Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz

Technologie-Beratungs-Institut im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Für wen
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern, gerechnet in Jahresarbeitseinheiten, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
Was gefördert wird
Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Der Förderzweck muss überwiegend den Einsatz von KI im Sinne selbstlernender Systeme enthalten und eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Prozessen bringen.
Konditionen
Der Zuwendungssatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro je Vorhaben. Bagatellgrenze 15.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbeitern, 20.000 Euro bei mehr als 50 Mitarbeitern. Das Land nennt für die Antragstellung einen Zeitraum vom 30. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Der Haken
Die 50.000 Euro begrenzen die Zuwendung, also den Zuschuss, nicht die Ausgaben. Zwei weitere Punkte werden gern übersehen: Innerhalb von drei Jahren wird höchstens ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gefördert, und das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.
Zur offiziellen Quelle
Stand nicht gesichert

DigiTrans-Richtlinie

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Für wen
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz und Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern
Was gefördert wird
Aufbau digitaler Geschäftsmodelle, Umstellung analoger auf digitale Prozesse sowie Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.
Konditionen
Wir konnten den aktuellen Stand nicht an einer offiziellen Quelle belegen. Das Regierungsportal des Landes nennt Zuschüsse bis 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 50.000 Euro, andere Darstellungen bezeichnen die Richtlinie als ausgelaufen. Eine belastbare Auskunft holen wir vor dem Termin beim Landesförderinstitut ein, bis dahin rechnen wir ein Vorhaben ohne diesen Posten.
Der Haken
Solange der Stand nicht geklärt ist, ist diese Richtlinie keine Planungsgrundlage. Wir nennen sie hier, weil sie in Beratungsgesprächen noch regelmäßig auftaucht und Betriebe sie einplanen.
Zur offiziellen Quelle
Stand nicht gesichert

Investitionen infolge von Prozessinnovationen

Technologie-Beratungs-Institut

Für wen
Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Was gefördert wird
Investitionen, die aus einer Prozessinnovation folgen, etwa in Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik und die dazugehörige Hard- und Software.
Konditionen
Das Programm wird vom Technologie-Beratungs-Institut geführt. Quote, Höchstbetrag und die geltenden Bagatellgrenzen konnten wir nicht an einer offiziellen Programmseite belegen. Wir prüfen das vor dem Termin und rechnen bis dahin ohne diesen Posten.
Der Haken
Dieser Weg ist für Betriebe interessant, bei denen die KI-Anwendung an einer Anlage oder an einem Produktionsprozess hängt. Ob sich die KI-Richtlinie und dieses Programm im selben Vorhaben kombinieren lassen, klären wir vorher, weil dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
Zur offiziellen Quelle

◆Der ablauf

Schritt für Schritt, in dieser Reihenfolge

  1. 01

    Prüfen, ob es wirklich KI ist

    Die Richtlinie verlangt, dass der Förderzweck überwiegend den Einsatz selbstlernender Systeme enthält. Eine Automatisierung ohne lernende Komponente fällt nicht darunter. Diese Frage klären Sie zuerst, nicht zuletzt.

  2. 02

    Beschäftigtenzahl bestimmen

    Bis zu 100 Mitarbeiter in Jahresarbeitseinheiten. Davon hängt außerdem ab, ob die Bagatellgrenze bei 15.000 oder bei 20.000 Euro liegt.

  3. 03

    Verbesserung belegbar machen

    Gefordert ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Prozessen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Das heißt: Vorher-Zustand messen, nicht behaupten.

  4. 04

    Kostenplan aufstellen

    Investitionen in Hard- und Software, sauber abgegrenzt von laufenden Kosten. Was zählt, klären Sie vor der Einreichung.

  5. 05

    Elektronisch beantragen, vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag muss bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wurde. Der Beginn ist bereits die verbindliche Bestellung.

  6. 06

    Innerhalb von zwölf Monaten umsetzen

    Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich in zwölf Monaten durchgeführt werden. Der Zeitplan gehört deshalb in den Antrag, nicht in die Hoffnung.

◆Woran Anträge scheitern

  • Ein Automatisierungsprojekt als KI-Vorhaben einreichen, obwohl kein selbstlernendes System darin steckt.
  • Unter der Bagatellgrenze bleiben und den Antrag damit von vornherein aussichtslos machen.
  • Vergessen, dass innerhalb von drei Jahren höchstens ein Vorhaben je Empfänger gefördert wird, und den Zuschuss auf mehrere kleine Schritte verteilen wollen.
  • Beauftragung vor Eingang des Antrags. Das kostet den Anspruch vollständig.
  • Mit der DigiTrans-Richtlinie rechnen, deren Stand wir nicht belegen konnten.

Häufig gefragt

Was gilt hier als Künstliche Intelligenz?

Die Richtlinie stellt auf selbstlernende Systeme ab und verlangt, dass der Förderzweck überwiegend deren Einsatz enthält. Eine feste Regel, was noch zählt und was nicht, gibt die Programmseite nicht vor. Wir gehen diese Abgrenzung vor dem Antrag mit Ihnen durch, weil an ihr die gesamte Förderung hängt.

Können wir mehrere Vorhaben nacheinander fördern lassen?

Nach dieser Richtlinie wird innerhalb von drei Jahren höchstens ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gefördert. Das spricht dafür, das Vorhaben einmal richtig zu schneiden, statt es in kleine Schritte zu zerlegen.

Gibt es die DigiTrans-Förderung noch?

Das konnten wir nicht sicher klären. Das Regierungsportal des Landes führt sie weiter mit Zuschüssen bis 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 50.000 Euro, andere Darstellungen bezeichnen sie als ausgelaufen. Wir fragen das vor dem Termin beim Landesförderinstitut nach und sagen Ihnen das Ergebnis, statt hier eine Zahl zu setzen, auf die Sie planen.

Stellen Sie den Antrag für uns?

Wir liefern alles, was von uns kommen muss: Vorhabensbeschreibung, Angebot, Zeitplan und die technische Begründung, warum in Ihrem Fall ein lernendes System zum Einsatz kommt. Eingereicht wird vom Betrieb selbst oder über einen Förderberater.

Wir prüfen den Stand für Ihren Fall, bevor Sie etwas unterschreiben.

Förderbedingungen ändern sich leise, und ein Antragsstopp bekommt keine Pressemitteilung. Deshalb sehen wir vor jedem Erstgespräch nach, was an Ihrem Standort tatsächlich gilt.

Termin vereinbaren

◆Der nächste Schritt

Was kostet Sie das Suchen
im Monat?

Die wenigsten Büros haben das je ausgerechnet. Im Termin machen wir es zusammen: Stunden pro Woche, was eine Stunde bei Ihnen kostet, was im letzten Jahr deswegen schiefgegangen ist. Über uns reden wir erst danach.

  • Dreißig Minuten, per Video oder Telefon
  • Wir fragen nach Zahlen, nicht nach Ihrem Interesse an KI
  • Danach wissen Sie, ob sich das für Sie lohnt. Auch wenn die Antwort nein ist

Keine Folien, keine Verkaufsshow. Wenn es nicht passt, sagen wir das im Termin.