Digitalbonus Standard
Freistaat Bayern, bewilligt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung
- Für wen
- Kleine gewerbliche Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mit Betriebsstätte in Bayern
- Was gefördert wird
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. KI-Anwendungen fallen ausdrücklich darunter.
- Konditionen
- Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Zuschuss höchstens 7.500 Euro. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro werden nicht gefördert.
- Der Haken
- Die 7.500 Euro begrenzen den Zuschuss selbst, nicht die zuwendungsfähigen Ausgaben. Wer mehr ausgibt, bekommt trotzdem nicht mehr. Pro Förderbereich ist über die gesamte Programmlaufzeit nur ein Antrag möglich.
