Förderung · Bundesland

KI-Förderung in Niedersachsen: der Digitalbonus ist Geschichte

◆Kurz gesagt

In Niedersachsen gibt es derzeit keinen offenen Digitalisierungszuschuss. Der Digitalbonus.Niedersachsen ist seit 2022 geschlossen, die Richtlinie zum Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten. Offen ist das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm der NBank, das mit bis zu fünfunddreißig Prozent fördert, für kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis zu fünfundvierzig Prozent. Es verlangt allerdings echten Innovationsgehalt.

Niedersachsen hatte lange zwei Digitalboni, und in vielen Übersichten stehen sie immer noch. Beide nehmen keine Anträge mehr an. Was bleibt, ist ein Innovationsprogramm, das andere Anforderungen stellt: Es fragt nicht, ob Sie digitalisieren, sondern ob Sie etwas entwickeln, das über Ihren betriebsspezifischen Stand der Technik hinausgeht.

Für Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Land. Zur Zulassung freier Berufe trifft der Programmtext keine ausdrückliche Aussage. Für Ihr Büro heißt das: Die Rechtsform und die Einordnung durch die Bewilligungsstelle entscheiden, und beides klären wir vorab. Erst danach lohnt sich der Aufwand für den Antrag.

Stand: September 2026

◆Was sich zuletzt geändert hat

  • 31. Dezember 2025

    Die Richtlinie zum Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist mit Ablauf dieses Tages außer Kraft getreten. Seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich.

Eine Glaskarte Deutschlands, aus der genau ein Bundesland angehoben und mit Kupfer umrissen ist
Jedes Land fördert anders, und die Bedingungen ändern sich häufiger, als Ihnen lieb ist. Hier steht der Stand für genau Ihres.

◆Die programme

Was es gibt, und in welchem Zustand

Läuft

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk

NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Für wen
Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Was gefördert wird
Anwendungsorientierte Innovationsvorhaben, also die Entwicklung neuer marktfähiger Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die über den betriebsspezifischen Stand der Technik hinausgehen.
Konditionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35 Prozent, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent. Für kleine Unternehmen in der Übergangsregion ist der Zuschuss auf 100.000 Euro begrenzt. Anträge sind jederzeit vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der NBank möglich.
Der Haken
Das Programm fördert Innovation, nicht die Einführung von Standardsoftware. Wer ein übliches System einführt, passt hier nicht hinein. Für Prozess- und Organisationsinnovationen gelten gesonderte Schwellen bei den zuwendungsfähigen Gesamtkosten, die wir vor dem Antrag prüfen. Die Bearbeitung dauert nach Angaben der Bank mehrere Monate.
Zur offiziellen Quelle
Ausgelaufen

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

NBank

Für wen
Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen
Was gefördert wird
Innovative Digitalisierungsvorhaben, ausdrücklich nicht die Einführung gängiger Standardlösungen ohne zusätzlichen Nutzen.
Konditionen
Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten. Zuletzt galt: nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35 Prozent für kleine und bis zu 20 Prozent für mittlere Unternehmen, Zuschuss von mindestens 3.000 bis höchstens 50.000 Euro.
Der Haken
Wird in Übersichten weiterhin als laufendes Programm geführt, nimmt aber keine Anträge mehr an. Die 3.000 und 50.000 Euro bezogen sich auf den Zuschuss, nicht auf die Ausgaben.
Zur offiziellen Quelle
Ausgelaufen

Digitalbonus.Niedersachsen

NBank

Für wen
Kleine und mittlere Unternehmen in Handel, Handwerk, Life Sciences und eHealth sowie kleine Planungsbüros im digitalen Bauen, mit Sitz in Niedersachsen
Was gefördert wird
Investitionen in Hardware, Software und Lizenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Konditionen
Eine Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich. Zuletzt galt: nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 Prozent für kleine und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen, Zuschuss von 2.500 bis 10.000 Euro.
Der Haken
Wer noch einen Bewilligungsbescheid hat, wickelt ihn über das Kundenportal der NBank ab. Für neue Vorhaben ist dieses Programm ohne Bedeutung.
Zur offiziellen Quelle

◆Der ablauf

Schritt für Schritt, in dieser Reihenfolge

  1. 01

    Vorhaben ehrlich einordnen

    Führen Sie etwas ein, das es so schon gibt, oder entwickeln Sie etwas Neues. Von dieser Antwort hängt ab, ob in Niedersachsen überhaupt ein Programm passt.

  2. 02

    Übergangsregion prüfen

    Die höhere Quote gilt für kleine Unternehmen in der Übergangsregion. Ob Ihr Standort dazugehört, klären Sie zuerst.

  3. 03

    Innovationsgehalt belegen

    Es reicht nicht, Innovation zu behaupten. Sie brauchen einen nachvollziehbaren Vergleich zu Ihrem bisherigen Stand der Technik.

  4. 04

    Antrag vor Vorhabensbeginn einreichen

    Über das Kundenportal der NBank, jederzeit möglich, aber immer vor dem Start.

  5. 05

    Bearbeitungszeit einplanen

    Die Bank nennt mehrere Monate. Wer den Projektstart eng plant, gerät in Konflikt mit dem Beginnverbot.

  6. 06

    Nachweise führen

    Am Ende zählt, was belegt ist. Unsere Dokumentation richten wir von Anfang an darauf aus.

◆Woran Anträge scheitern

  • Mit einem der beiden Digitalboni planen, obwohl beide keine Anträge mehr annehmen.
  • Die Einführung von Standardsoftware als Innovationsvorhaben einreichen. Genau daran scheitert das Programm regelmäßig.
  • Die Bearbeitungszeit von mehreren Monaten unterschätzen und vor der Entscheidung beginnen.
  • Die höhere Quote der Übergangsregion annehmen, ohne den eigenen Standort geprüft zu haben.
  • Übersehen, dass der Höchstbetrag den Zuschuss begrenzt und nicht die zuwendungsfähigen Kosten.

Häufig gefragt

Gibt es einen Nachfolger für den Digitalbonus?

Auf den Seiten der NBank ist zu den ausgelaufenen Programmen kein Nachfolger genannt, und uns liegt dazu keine offizielle Aussage vor. Wir schreiben deshalb keine. Vor Ihrem Termin prüfen wir den Stand erneut.

Passt unser KI-Vorhaben in die Innovationsförderung?

Das hängt daran, ob Sie etwas entwickeln, das über Ihren bisherigen Stand der Technik hinausgeht, oder ob Sie eine vorhandene Lösung einführen. Beides kann sinnvoll sein, aber nur das erste ist hier förderfähig. Diese Einordnung nehmen wir vor dem Antrag vor, nicht danach.

Was heißt Übergangsregion?

Es ist eine Einteilung der europäischen Strukturförderung, die innerhalb Niedersachsens unterschiedliche Quoten zur Folge hat. Für kleine Unternehmen dort liegt die Quote höher. Welchem Gebiet Ihr Standort zugeordnet ist, prüfen wir vor der Antragstellung.

Stellen Sie den Antrag für uns?

Wir liefern alles, was von uns kommen muss: Vorhabensbeschreibung, Angebot, Zeitplan, technische Begründung. Eingereicht wird vom Betrieb selbst über das Kundenportal oder über einen Förderberater. Mit beidem arbeiten wir zusammen.

Wir prüfen den Stand für Ihren Fall, bevor Sie etwas unterschreiben.

Förderbedingungen ändern sich leise, und ein Antragsstopp bekommt keine Pressemitteilung. Deshalb sehen wir vor jedem Erstgespräch nach, was an Ihrem Standort tatsächlich gilt.

Termin vereinbaren

◆Der nächste Schritt

Was kostet Sie das Suchen
im Monat?

Die wenigsten Büros haben das je ausgerechnet. Im Termin machen wir es zusammen: Stunden pro Woche, was eine Stunde bei Ihnen kostet, was im letzten Jahr deswegen schiefgegangen ist. Über uns reden wir erst danach.

  • Dreißig Minuten, per Video oder Telefon
  • Wir fragen nach Zahlen, nicht nach Ihrem Interesse an KI
  • Danach wissen Sie, ob sich das für Sie lohnt. Auch wenn die Antwort nein ist

Keine Folien, keine Verkaufsshow. Wenn es nicht passt, sagen wir das im Termin.