Sie planen in Leipzig für drei sehr verschiedene Auftraggeber: kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit festen Formularen und langen Freigabeketten, private Bauherren im sanierten Gründerzeitgürtel, und die Logistik- und Fahrzeugindustrie im Nordosten, die Termine auf den Tag genau taktet. Jeder dieser drei erwartet eine andere Form von Nachweis, und keiner sagt Ihnen vorher, welche.
Der Bestand zerfällt in zwei Welten. Gründerzeit mit Akten, die über Jahrzehnte durch mehrere Eigentümer und Planungsbüros gewandert sind, und Plattenbau mit Typenunterlagen, die zwar vollständig sind, aber selten dort liegen, wo jemand sie sucht. Dazu Brachen aus Industrie und Bahn, bei denen Altlastenkataster und Bodengutachten aus früheren Verfahren über Wochen entscheiden.
Die Sächsische Bauordnung kennt die Genehmigungsfreistellung nach Paragraf 62, im Leipziger Bestand greift sie aber selten: Erhaltungssatzungen, Denkmalschutz und Stellplatzfragen holen die meisten Vorhaben ins Verfahren zurück. Wer im Waldstraßenviertel oder in der Südvorstadt plant, redet ohnehin früh mit der Denkmalbehörde, und die fragt nach dem, was beim letzten Mal entschieden wurde.
Warum die Freistellung hier selten greift
Die Sächsische Bauordnung kennt die Genehmigungsfreistellung nach Paragraf 62, und seit der Novelle vom 19. März 2024 fällt auch der Dachgeschossausbau zur Wohnraumgewinnung darunter, wenn er im unbeplanten Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch liegt. Im Leipziger Bestand greift sie trotzdem selten.
Der Grund ist kommunal, nicht landesrechtlich: Erhaltungssatzungen, Denkmalschutz und Stellplatzfragen holen die meisten Vorhaben ins Verfahren zurück. Wer im Waldstraßenviertel oder in der Südvorstadt plant, redet ohnehin früh mit der Denkmalbehörde, und die fragt nach dem, was beim letzten Mal entschieden wurde.
Damit entscheidet eine Frage über die Verfahrensart, die vor dem Entwurf gehört: Welche Satzung gilt an dieser Straße? Eine Übersicht darüber kauft man nicht. Sie entsteht aus den eigenen Vorgängen, wenn sie auswertbar sind: welche Satzung, welches Quartier, was wurde dort zuletzt genehmigt und mit welcher Begründung.
Zwei Archive gleichzeitig: Gründerzeit und Platte
Der Bestand zerfällt in zwei Welten. Gründerzeit mit Akten, die über Jahrzehnte durch mehrere Eigentümer und Planungsbüros gewandert sind. Und Plattenbau mit Typenunterlagen, die zwar vollständig existieren, aber selten dort liegen, wo jemand sie sucht.
Dazu kommen Brachen aus Industrie und Bahn, bei denen Altlastenkataster und Bodengutachten aus früheren Verfahren über Wochen entscheiden. Die teuerste Variante ist immer dieselbe: Sie wissen, dass eine Untersuchung existiert, finden sie nicht und beauftragen sie erneut.
Was hilft, ist keine neue Datenbank, sondern eine Suche, die auch Scans ohne Texterkennung erfasst und auf die Frage nach einem Grundstück zeigt, was es dazu gibt, mit Fundstelle, damit Sie das Original prüfen. Bei Typenbauten multipliziert sich der Vorsprung mit jedem weiteren Objekt derselben Serie.
Drei Auftraggeber, drei Vorstellungen von Nachweis
Sie planen in Leipzig für drei sehr verschiedene Bauherren: kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit festen Formularen und langen Freigabeketten, private Bauherren im sanierten Gründerzeitgürtel, und die Logistik- und Fahrzeugindustrie im Nordosten, die Termine auf den Tag genau taktet.
Jeder dieser drei erwartet eine andere Form von Nachweis, und keiner sagt Ihnen vorher, welche. Wer die Vorgaben je Bauherr führt statt sie jedes Mal neu zu erfragen, spart die Schleife vor jedem Projektstart.
Bei den Wohnungsunternehmen kommt dazu, dass Freigaben über Gremien laufen. Zwischen Anfrage und Entscheidung liegen Wochen, in denen der Vorgang liegt, und wer nicht nachfasst, verliert ihn an den, der es tut.
Die Förderung: hier geht sie noch
Seit dem 17. Juli 2026 nimmt die Sächsische Aufbaubank in der Übergangsregion keine neuen Anträge für den EFRE-Digitalisierungszuschuss mehr an. In der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen ist die Antragstellung weiter möglich.
Das ist ein Standortvorteil, der selten genannt wird und eine Frist hat. Ein Büro in Leipzig steht damit anders da als eines in Dresden oder Chemnitz, bei identischem Vorhaben.
Die Quote liegt bei kleinen Unternehmen bei bis zu fünfzig Prozent, mit Tariftreue-Erklärung zehn Punkte mehr. Der Deckel von 60.000 Euro ist der Deckel der anrechenbaren Ausgaben, nicht die Höhe des Zuschusses. Und der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens liegen: Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch.
Wir sitzen selbst hier
Leipzig ist unser Sitz, nicht ein Eintrag auf einer Landkarte. Von der Rathenaustraße aus laufen über fünfzehn Projekte, die meisten davon in sächsischen Büros.
Praktisch heißt das: Kickoff und Übergabe machen wir bei Ihnen im Haus statt per Video, und wenn zwischendurch etwas klemmt, ist jemand in derselben Stadt. Das Audit selbst läuft per Video und Bildschirm, dafür muss niemand fahren.
Was es nicht heißt: dass wir nur hier arbeiten. Die Regionalstrecke auf dieser Seite deckt zwölf Bundesländer ab, weil die Bauordnung in Schwerin eine andere ist als in Stuttgart und wir das wissen müssen, bevor wir etwas versprechen.