Brauchen wir wirklich eine Einwilligung für Sprachnachrichten?
Ja, und zwar eine ausgesprochene. Eine Stimmaufnahme ist ein personenbezogenes Datum, und die bloße Teilnahme an einem Chat ist keine Zustimmung zur Verarbeitung. Wir holen sie im Klartext ein, halten sie fest und machen sie widerruflich. Wer widerspricht, wird nicht ausgewertet, kann aber weiter schreiben.
Was ist mit dem Diensthandy, das wir jetzt schon nutzen?
Das läuft weiter, bis der geschäftliche Anschluss steht. Auf Dauer ist es die schlechtere Lösung, weil Verlauf und Kontakte an einem Gerät und einer Person hängen und beim Ausscheiden verloren gehen. Der Umstieg ist kein Bruch, die Nummer kann übernommen werden.
Antwortet dann eine Maschine unseren Kunden?
Nur dort, wo Sie es wollen, und immer erkennbar. Standardauskünfte laufen automatisch, alles andere geht an einen Menschen. Ein System, das um jeden Preis selbst antwortet, ärgert Kunden mehr, als eine ehrliche Weiterleitung es je täte.
Wohin gehen unsere Daten dabei?
Das entscheiden Sie. Beim lokalen Betrieb laufen Modell, Suche und Index auf einem Server in Ihrem Haus, kein Cloud-Dienst liegt im Datenpfad. Beim Betrieb über europäische Anbieter regeln wir die Verarbeitung über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides legen wir so an, dass der Weg jedes Dokuments nachvollziehbar bleibt.
Wird so ein Vorhaben gefördert?
Oft ja, und das hängt an Ihrem Bundesland, an der Betriebsgröße und daran, was genau umgesetzt wird. Wir prüfen das vor dem Erstgespräch für Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Antragsaufwand lohnt. Wenn ja, liefern wir die Unterlagen, die von uns kommen müssen.