Kann der Bauherr das Protokoll digital bestätigen?
Ja, das lässt sich anbinden. Wichtig ist weniger das Verfahren als die Nachvollziehbarkeit: Wer hat wann welchen Stand bestätigt. Welche Form der Bestätigung Sie brauchen, klären Sie mit Ihrem Vertrag, nicht mit der Technik.
Erkennt das System Produkte auf den Fotos?
Es liest, was lesbar ist, etwa Beschriftungen auf Musterplatten und Etiketten. Ein Fabrikat aus der Oberfläche zu erraten, tut es nicht. Wo die Angabe unsicher ist, wird sie als unsicher markiert und muss ergänzt werden.
Was passiert mit Sonderwünschen im laufenden Bau?
Sie werden wie eine Abweichung geführt, mit Datum, Urheber und offener Klärung. Damit steht später fest, wann der Wunsch aufkam und was daraufhin veranlasst wurde.
Müssen wir unsere Software austauschen?
Nein. Wir setzen auf das auf, was Sie nutzen, und lesen daraus, was gebraucht wird. Ein Austausch bringt selten mehr Nutzen als Ärger, und er schiebt den Start um Monate. Die Oberflächen, in denen Ihre Leute arbeiten, bleiben dieselben.
Wird so ein Vorhaben gefördert?
Oft ja, und das hängt an Ihrem Bundesland, an der Betriebsgröße und daran, was genau umgesetzt wird. Wir prüfen das vor dem Erstgespräch für Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Antragsaufwand lohnt. Wenn ja, liefern wir die Unterlagen, die von uns kommen müssen.