Dürfen wir das im öffentlichen Vergabeverfahren einsetzen?
Für die rechnerische Prüfung und den Preisspiegel spricht nichts dagegen, das ist Rechenarbeit wie mit einer Tabellenkalkulation. Die Wertung selbst bleibt beim Menschen und muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Was in Ihrem Verfahren zulässig ist, klärt Ihre Vergabestelle, nicht wir.
Was passiert mit den Angebotsdaten der Bieter?
Sie werden wie alle Projektdaten behandelt und bleiben in dem Rahmen, den Sie festlegen. Beim lokalen Betrieb verlassen sie Ihr Haus nicht. Gerade in der Angebotsphase ist das kein Detail, sondern Voraussetzung.
Erkennt das System Absprachen zwischen Bietern?
Nein. Es kann auffällige Muster zeigen, etwa sehr ähnliche Preisstrukturen, und mehr ist es nicht. Ein Verdacht auf Absprache ist eine schwere Behauptung und gehört von Menschen geprüft, nicht von einer Auswertung ausgesprochen.
Wohin gehen unsere Daten dabei?
Das entscheiden Sie. Beim lokalen Betrieb laufen Modell, Suche und Index auf einem Server in Ihrem Haus, kein Cloud-Dienst liegt im Datenpfad. Beim Betrieb über europäische Anbieter regeln wir die Verarbeitung über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides legen wir so an, dass der Weg jedes Dokuments nachvollziehbar bleibt.
Wird so ein Vorhaben gefördert?
Oft ja, und das hängt an Ihrem Bundesland, an der Betriebsgröße und daran, was genau umgesetzt wird. Wir prüfen das vor dem Erstgespräch für Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Antragsaufwand lohnt. Wenn ja, liefern wir die Unterlagen, die von uns kommen müssen.